Geld auch bei verpasstem Anschlussflug
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Fluggesellschaften auch Passagiere entschädigen, wenn diese durch einen verspäteten Zubringer den Anschluss verpassen.Die EU-Richter haben entschieden, dass Passagiere, die wegen einer Flugverspätung ihren Anschlussflug verpassen, einen Anspruch auf Ausgleichzahlung haben. Der Anspruch gilt auch bei einer Verspätung eines Zubringerflugs von weniger als drei Stunden. Denn es kommt laut…




