Verbraucherschutz: Auch Vermittler müssen Flugpreis klar angeben
Die EU-Norm gilt nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für Reisevermittler: Zusatzleistungen wie Reiserücktrittsversicherungen dürfen nicht voreingestellt sein, sondern müssen vom Kunden aktiv ausgewählt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt eindeutig klar gestellt. Auch Reisevermittler müssen sich an die EU-Vorschriften für Flugpreisangaben im Internet halten. Danach müssen Kosten für Zusatzleistungen am Beginn eines jeden…











