Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Aber auch die teuerste. Monatelang hat man daraufhin gespart und im Kopfkino schon etliche Mal gepackt. Das Internet macht es möglich, das man sein Ziel auswendig kennt. Noch stärker ist die Vorfreude bei Schiffsreisen auf seinem „Traumschiff“. Gerade die Kreuzfahrtbranche verzeichnet in den letzten Jahren einen unaufhaltsamen Boom. Schiffsreisen sind erschwinglicher geworden. Die Routen attraktiv. Und durch den stetigen Neubau neuer Schiffe wächst der Markt. Ob Clubschiff, Expeditionsschiff oder Luxusdampfer – für jeden Geschmack bietet der Kreuzfahrtmarkt etwa passendes.
Jedoch: Viele Gäste ärgern sich hin und wieder über die Ihre Kreuzfahrtveranstalter. Manche klagen.
Bei der hohen Anzahl an Schiffstouristen bleibt es nicht aus, dass es auch bei dieser Urlaubsart zu Mängeln bzw. vermeintlichen Mängeln kommt, und sich daraus zahlreiche Streitfälle zwischen Reiseveranstalter und Urlaubern über Entschädigungsforderungen entwickeln.
Der Würzburger Rechtsanwalt und Dozent für Reiserecht Kay P. Rodegra hat in der Würzburger Tabelle eine Vielzahl von Urteilen von typischen Streitfällen bei Kreuzfahrten zusammengestellt.
Die Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten gibt zur Bearbeitung entsprechender Reklamationsvorgänge eine Hilfestellung und zeigt kreuzfahrttypische Fälle auf.
Hier geht es zur Würzburger Tabelle.











